Wer Produkte per Dropshipping an Kunden in Deutschland verkauft, bleibt für einen rechtssicheren Verkauf verantwortlich, obwohl ein Großhändler die Ware lagert und versendet. Vor der Veröffentlichung eines Produkts müssen insbesondere die Produktsicherheit nach der GPSR, die Kennzeichnung im Onlineshop, die Verpackungsregistrierung des tatsächlichen Versenders sowie produktabhängige Pflichten für Elektrogeräte, Batterien oder CE-Produkte geprüft werden. Dropshipping verlagert die Logistik, aber nicht automatisch die Verantwortung gegenüber Kunden und Behörden.
Wer ist beim Dropshipping verantwortlich?
Der Begriff „Dropshipping“ beschreibt zunächst nur den logistischen Ablauf: Der Kunde bestellt beim Onlineshop, während ein Lieferant die Ware direkt an den Kunden verschickt. Für das Produktsicherheitsrecht ist nicht der Name des Geschäftsmodells entscheidend, sondern die tatsächliche Rolle jedes Unternehmens in der Lieferkette.
| Rolle | Typische Situation | Zentrale Bedeutung |
|---|---|---|
| Hersteller | Das Unternehmen stellt das Produkt her oder verkauft es unter seinem eigenen Namen beziehungsweise seiner Marke. | Verantwortet Konstruktion, Risikobewertung, technische Dokumentation und gegebenenfalls die Konformitätserklärung. |
| Importeur | Ein Unternehmen bringt ein Produkt aus einem Drittstaat erstmals in den EU-Markt. | Muss vor dem Inverkehrbringen prüfen, ob die einschlägigen EU-Anforderungen erfüllt sind. |
| Händler beziehungsweise Distributor | Der Shop bezieht ein bereits im EU-Markt befindliches Produkt von einem polnischen Hersteller oder Großhändler. | Muss mit der gebotenen Sorgfalt prüfen und darf erkennbare nicht konforme Produkte nicht weiterverkaufen. |
| Verantwortliche Person in der EU | Der Hersteller sitzt außerhalb der EU. | Für das Produkt muss ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur innerhalb der EU vorhanden sein. |
Ein deutscher Dropshipping-Shop ist daher nicht in jedem Fall Importeur. Kauft er bei einem polnischen Hersteller ein Produkt ein, das dieser ordnungsgemäß in der EU in Verkehr gebracht hat, ist der Shop häufig Distributor. Hat der polnische Anbieter die Ware dagegen lediglich aus China bezogen, muss geklärt werden, welches Unternehmen sie erstmals in den EU-Markt gebracht hat und wer als verantwortlicher Wirtschaftsakteur genannt ist.
Besonders wichtig: Wer ein Produkt unter einer eigenen Marke anbietet oder es wesentlich verändert, kann rechtlich in die Herstellerrolle gelangen. Ein Logo auf der Produktseite ist deshalb nicht dasselbe wie ein Private-Label-Produkt mit eigener Kennzeichnung.
Die Europäische Kommission erläutert die Rollen von Hersteller, Importeur und Distributor in ihrer
Übersicht zur Produktkonformität im EU-Binnenmarkt.
Wer zunächst die wirtschaftlichen und logistischen Vorteile der Beschaffung im Nachbarland bewerten möchte, findet dazu unseren Beitrag
Warum aus Polen importieren?.
Welche Angaben verlangt die GPSR bei Dropshipping-Angeboten?
Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit – kurz GPSR – gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie betrifft grundsätzlich Verbraucherprodukte, soweit keine spezielleren Vorschriften denselben Sicherheitsaspekt abschließend regeln. Für den Onlinehandel ist vor allem Artikel 19 relevant.
Ein an Verbraucher in der EU gerichtetes Onlineangebot muss die vorgeschriebenen Informationen klar und sichtbar enthalten. Ein Foto der Verpackung, auf dem die Angaben kaum lesbar sind, ist keine verlässliche Lösung.
Diese GPSR-Angaben gehören in die Produktdarstellung
- Name, eingetragener Handelsname oder Marke des Herstellers,
- Postanschrift und elektronische Kontaktadresse des Herstellers,
- bei einem Hersteller außerhalb der EU zusätzlich Name sowie postalische und elektronische Adresse der verantwortlichen Person in der EU,
- eine eindeutige Produktidentifikation, beispielsweise Produktbild, Modell, Typ oder Artikelnummer,
- erforderliche Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in verständlicher Sprache.
Für Verkäufe an deutsche Verbraucher müssen Warnungen und sicherheitsrelevante Informationen in der Praxis auf Deutsch verständlich sein. Die Angaben sollten nicht nur in allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in einer PDF-Datei versteckt werden. Sie müssen dem konkreten Produkt eindeutig zugeordnet sein.
Die vollständige Rechtsgrundlage enthält
Artikel 19 der Verordnung (EU) 2023/988.
In ihren
GPSR-Fragen und Antworten
stellt die Europäische Kommission außerdem klar: Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, sind im Onlineangebot sowohl die Herstellerdaten als auch die Daten der verantwortlichen Person anzugeben.
Beispiel: Dropshipping mit einem polnischen Hersteller
Ein polnischer Hersteller produziert Küchenzubehör unter seiner eigenen Marke und versendet Bestellungen direkt an deutsche Kunden. Da der Hersteller in der EU niedergelassen ist, wird für die GPSR grundsätzlich keine zusätzliche verantwortliche Person allein wegen eines Drittstaatensitzes benötigt. Der deutsche Shop benötigt dennoch die korrekten Herstellerdaten, die Produktidentifikation und alle erforderlichen Warnhinweise für seine Produktseite.
Beispiel: Polnischer Großhändler verkauft Ware aus China
Ein polnischer Großhändler bietet ein elektrisches Produkt eines chinesischen Herstellers an. Dann reichen Name und Anschrift des polnischen Versandlagers nicht automatisch aus. Der Shop sollte prüfen, wer Importeur beziehungsweise verantwortliche Person ist, ob diese Angaben am Produkt oder an der Verpackung stehen und ob die technische Dokumentation zur konkreten Modellnummer passt.
LUCID und VerpackG: Wer ist beim Dropshipping registrierungspflichtig?
Beim Verpackungsgesetz wird häufig zu pauschal behauptet, jeder Dropshipping-Shop müsse die Versandverpackung selbst lizenzieren. Für reines Dropshipping ist entscheidend, wer die mit Ware befüllte Verpackung tatsächlich erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt.
Nach der offiziellen Darstellung der Zentralen Stelle Verpackungsregister gilt:
Der reine Dropshipper ist für die Verpackung des direkt versendeten Produkts grundsätzlich nicht selbst der Hersteller im Sinne des VerpackG.
Verantwortlich ist der Versender. Bei einem direkten Versand aus Polen an einen deutschen Endkunden betrifft die Pflicht damit regelmäßig das versendende polnische Unternehmen.
Der Dropshipping-Händler darf das Thema trotzdem nicht ignorieren. Er muss prüfen, ob sein Geschäftspartner im Verpackungsregister LUCID registriert ist und – soweit erforderlich – einen Systembeteiligungsvertrag abgeschlossen hat. Fehlt die notwendige Registrierung, darf die betroffene Ware in Deutschland nicht vertrieben werden.
Die Zentrale Stelle stellt dafür eine eigene
Erläuterung zu den Verpackungspflichten beim Dropshipping
und einen
öffentlichen LUCID-Registerabruf
bereit.
ElektroG, WEEE und BattDG: Was gilt für Elektrogeräte und Batterien?
Bei Elektronik, Leuchten, Haushaltsgeräten, Spielzeug mit elektrischen Funktionen und Produkten mit eingebauten Batterien reicht die allgemeine GPSR-Prüfung nicht aus. Zusätzlich können das Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie das Batterierecht gelten.
Elektrogeräte: Registrierung nach dem ElektroG
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen in Deutschland grundsätzlich nur von ordnungsgemäß registrierten Herstellern angeboten werden. Die Registrierung erfolgt bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, kurz stiftung ear. Die WEEE-Registrierungsnummer ist hersteller-, marken- und gerätebezogen zu prüfen.
Ein polnisches Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland kann für seine deutschen Pflichten einen in Deutschland niedergelassenen Bevollmächtigten benötigen. Die stiftung ear beschreibt dieses Verfahren in ihrer
Information für ausländische Hersteller und Bevollmächtigte.
Für den Dropshipping-Shop bedeutet das: Nicht nur nach irgendeiner WEEE-Nummer fragen, sondern kontrollieren, ob Registrierung, Hersteller beziehungsweise Bevollmächtigter, Marke und Geräteart tatsächlich zum angebotenen Produkt passen.
Batterien: Seit Oktober 2025 gilt das BattDG
Ältere Ratgeber sprechen noch vom Batteriegesetz, kurz BattG. Seit dem 7. Oktober 2025 gilt in Deutschland jedoch das
Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG),
das die EU-Batterieverordnung ergänzt und das frühere BattG ersetzt hat.
Werden Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien in Deutschland bereitgestellt, müssen Herstellerregistrierung, Bevollmächtigung, Kennzeichnung und Rücknahmeorganisation passend zur Batteriekategorie geprüft werden. Gerade bei einem Sortiment, das ein polnischer Lieferant aus verschiedenen Quellen zusammenstellt, sollte jedes Produkt separat zugeordnet werden.
Wann benötigt ein Dropshipping-Produkt eine CE-Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung ist kein allgemeines Qualitätssiegel und keine freiwillige Bestätigung durch eine EU-Behörde. Sie ist nur für Produktgruppen vorgeschrieben, die unter entsprechende harmonisierte EU-Rechtsvorschriften fallen. Dazu gehören beispielsweise viele Elektrogeräte, Spielzeuge, Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen und bestimmte Medizinprodukte.
Für ein CE-pflichtiges Produkt sollte der Händler mindestens prüfen:
- Ist die CE-Kennzeichnung am Produkt beziehungsweise an der vorgeschriebenen Stelle vorhanden?
- Gibt es eine EU-Konformitätserklärung für genau dieses Modell?
- Stimmen Marke, Modellnummer und Hersteller in allen Dokumenten überein?
- Sind Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen auf Deutsch verfügbar?
- Wurden die tatsächlich einschlägigen Richtlinien beziehungsweise Verordnungen genannt?
Ein unscharfes Foto eines CE-Zeichens oder ein beliebiges „CE-Zertifikat“ des Lieferanten ersetzt diese Prüfung nicht. Umgekehrt darf ein Produkt, für das keine CE-Vorschrift gilt, nicht allein aus Marketinggründen mit dem Zeichen versehen werden. Die Europäische Kommission erklärt die Abgrenzung in ihrer
offiziellen Übersicht zur CE-Kennzeichnung.
Ergänzend lohnt sich unser Beitrag über
Unterschiede bei Standards, Zertifizierungen und Dokumentationen zwischen Deutschland und Polen.
Welche Unterlagen sollte ein polnischer Dropshipping-Lieferant vorlegen?
Ein zuverlässiger Lieferant sollte die benötigten Daten nicht erst nach einer Beschwerde zusammensuchen. Vereinbaren Sie vor dem Import der Produktdaten, welche Nachweise für jede Warengruppe bereitgestellt und wie Änderungen übermittelt werden.
Mindestpaket für normale Verbraucherprodukte
- vollständiger Name und Kontaktanschrift des Herstellers,
- elektronische Kontaktadresse des Herstellers,
- Modell-, Typ-, Chargen- oder Artikelidentifikation,
- deutsche Warn- und Sicherheitshinweise,
- Angabe des verantwortlichen EU-Wirtschaftsakteurs, falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt,
- Beschreibung der Rückruf- und Reklamationskommunikation.
Zusätzliche Unterlagen je nach Produktgruppe
- EU-Konformitätserklärung und technische Produktdaten bei CE-pflichtigen Waren,
- WEEE-Registrierungsnummer und Zuordnung zu Marke und Geräteart bei Elektrogeräten,
- Registrierungs- und Organisationsnachweise nach dem BattDG bei Batterien,
- LUCID-Registrierungsnummer und gegebenenfalls Nachweis der Systembeteiligung des Versenders,
- Material-, Inhaltsstoff- oder Prüfunterlagen, wenn REACH oder produktspezifische Vorschriften greifen,
- deutsche Gebrauchsanleitungen, Altersangaben und Warnhinweise, soweit erforderlich.
Diese Punkte gehören in die Vereinbarung mit dem Lieferanten
- Wer übernimmt welche gesetzliche Rolle für das konkrete Produkt?
- Wer ist für Verpackung, Elektrogeräte und Batterien in Deutschland registriert?
- Wie wird der Händler über Produktänderungen, neue Chargen und geänderte Herstellerdaten informiert?
- Wer meldet Sicherheitsvorfälle und wer informiert betroffene Kunden?
- Wie werden Rückrufe, Rücksendungen und Erstattungen finanziell abgewickelt?
- Wie schnell müssen Nachweise bei einer Behördenanfrage bereitgestellt werden?
Eine allgemeine Erklärung wie „alle Produkte sind EU-konform“ ist dafür zu ungenau. Dokumente sollten immer der konkreten Marke und Modellnummer zugeordnet werden. Hinweise zur technischen und organisatorischen Zusammenarbeit enthält auch unser Artikel
Ist die Dropshipping-Integration mit einem polnischen Großhändler eine gute Idee?
Checkliste: Darf das Produkt im deutschen Shop veröffentlicht werden?
Die folgende Prüfung sollte nicht nur einmal für den Lieferanten, sondern für jede relevante Produktgruppe und bei kritischen Waren für jedes Modell durchgeführt werden.
-
Produkt eindeutig identifizieren:
Marke, Modell, Artikelnummer, Variante und Hersteller dokumentieren. -
Lieferkette bestimmen:
Kommt das Produkt von einem polnischen Hersteller oder wurde es zuvor aus einem Drittstaat in die EU eingeführt? -
Eigene Rolle festhalten:
Händler, Importeur, Hersteller unter eigener Marke oder eine andere Funktion? -
GPSR-Daten einholen:
Hersteller, Kontaktadressen, verantwortliche Person, Produktidentifikation und Warnhinweise. -
Produktseite kontrollieren:
Alle Pflichtinformationen klar, sichtbar und dem Produkt eindeutig zugeordnet anzeigen. -
Produktspezifische Regeln prüfen:
Benötigt die Ware CE, WEEE, BattDG-Nachweise, Alterswarnungen oder weitere Dokumente? -
Verpackungspflichten prüfen:
LUCID-Status des tatsächlichen Versenders kontrollieren und Ergebnis dokumentieren. -
Deutsche Sprache sicherstellen:
Warnhinweise, Sicherheitsinformationen und erforderliche Anleitungen müssen für deutsche Kunden verständlich sein. -
Testbestellung durchführen:
Produkt, Verpackung, Kennzeichnungen, Begleitunterlagen und Absenderdaten physisch prüfen. -
Nachweise archivieren:
Dokumente mit Datum, Modell und Lieferantenversion speichern und regelmäßige Folgeprüfungen einplanen.
Welche Fehler erhöhen das Abmahn- und Verkaufsrisiko?
Nicht jede formale Unstimmigkeit führt automatisch zu einer Abmahnung. Fehlende Pflichtangaben, unzulässige Produkte oder falsche Registrierungsbehauptungen können jedoch Maßnahmen der Marktüberwachung, Vertriebsverbote, Plattform-Sperren, Rückrufe und wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen auslösen. Das wirtschaftliche Risiko besteht nicht nur aus einer möglichen Geldforderung, sondern auch aus unterbrochenen Verkäufen und bereits ausgelieferten Produkten.
Besonders häufige Fehler
- Herstellerdaten stehen nur auf der Verpackung, aber nicht im Onlineangebot.
- Bei einem Hersteller aus China fehlt die verantwortliche Person in der EU.
- Ein Lieferant stellt dieselbe Konformitätserklärung für mehrere nicht identische Modelle bereit.
- Warnhinweise wurden automatisch übersetzt und haben eine andere Bedeutung als das Original.
- Der Shop zeigt ein CE-Zeichen, ohne zu wissen, welche Vorschrift auf das Produkt anwendbar ist.
- Eine fremde WEEE-Nummer wird übernommen, ohne Marke und Geräteart zu vergleichen.
- Der Händler verlässt sich auf die Aussage des Lieferanten, ohne dessen LUCID-Status zu prüfen.
- Neue Varianten werden automatisch importiert, obwohl für sie noch keine Unterlagen vorliegen.
Warum ein Lieferant aus Polen trotzdem Vorteile bieten kann
Ein etablierter polnischer Hersteller oder Großhändler kann die Prüfung vereinfachen: Er ist innerhalb der EU erreichbar, kann kürzere Transportwege anbieten und verfügt möglicherweise bereits über europäische Produktunterlagen. Entscheidend ist aber nicht der Sitz in Polen allein, sondern die Qualität der Dokumentation und die klare Verteilung der deutschen Pflichten.
Wer einen passenden Partner sucht, kann sich über unser Angebot zur
Suche nach polnischen Herstellern und Großhändlern
informieren. Vor einer technischen Shopintegration sollte die Produkt- und Dokumentenprüfung abgeschlossen sein.
Häufige Fragen zum rechtssicheren Dropshipping nach Deutschland
Ist ein deutscher Dropshipping-Shop automatisch Importeur?
Nein. Bei Ware eines polnischen Herstellers, die bereits ordnungsgemäß im EU-Markt bereitgestellt wurde, ist der deutsche Shop häufig Distributor. Bei Drittlandsware hängt die Rolle davon ab, wer das Produkt erstmals in die EU eingeführt hat. Die konkrete Lieferkette ist entscheidend.
Reicht es, wenn der polnische Lieferant „CE-konform“ bestätigt?
Nein. Zuerst muss geklärt werden, ob das Produkt überhaupt CE-pflichtig ist. Falls ja, sollten Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung, Modellnummer, Herstellerdaten sowie erforderliche Anleitungen und Sicherheitsinformationen zusammenpassen.
Muss der deutsche Dropshipper eine LUCID-Nummer besitzen?
Für die Verpackung, die ein anderer Lieferant direkt an den Kunden versendet, ist der reine Dropshipper grundsätzlich nicht selbst der verpflichtete Hersteller. Verantwortlich ist der Versender beziehungsweise Erstinverkehrbringer der befüllten Verpackung. Der Dropshipper muss jedoch prüfen, ob sein Partner ordnungsgemäß registriert ist. Bei eigener Verpackung oder einem Mischmodell kann eine eigene Pflicht entstehen.
Welche GPSR-Daten müssen auf der Produktseite stehen?
Erforderlich sind mindestens Herstellername, postalische und elektronische Herstelleradresse, eine eindeutige Produktidentifikation sowie notwendige Warn- und Sicherheitsinformationen. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, kommen Name, Postanschrift und elektronische Adresse der verantwortlichen Person in der EU hinzu.
Gilt das frühere BattG noch?
Das frühere Batteriegesetz wurde durch das seit dem 7. Oktober 2025 geltende Batterierecht-Durchführungsgesetz, kurz BattDG, ersetzt. Für Batterien und Produkte mit eingebauten Batterien sind deshalb aktuelle Registrierungs- und Organisationsnachweise zu prüfen.
Schützt ein EU-Lieferant vollständig vor Abmahnungen?
Nein. Ein Lieferant aus Polen kann die Kommunikation, Dokumentation und Lieferkette erleichtern, aber der deutsche Händler muss seine eigenen Informations- und Kontrollpflichten erfüllen. Fehlende Angaben im deutschen Shop werden nicht dadurch geheilt, dass der Lieferant in der EU sitzt.
Fazit: Erst die Lieferkette prüfen, dann Produkte importieren
Rechtssicheres Dropshipping nach Deutschland beginnt nicht mit dem automatischen Import eines Produktfeeds. Zuerst müssen Produkt, Hersteller, verantwortlicher Wirtschaftsakteur, Registrierungen und deutschsprachige Sicherheitsinformationen eindeutig feststehen. Danach können Produktseiten und technische Schnittstellen aufgebaut werden.
Die wichtigste Regel lautet:
Jedes Produkt braucht eine nachvollziehbare Verantwortungs- und Dokumentationskette.
Ein polnischer Lieferant kann dafür eine gute Grundlage bieten – sofern Rollen, Nachweise, Registrierungen und Aktualisierungsprozesse vor dem Verkaufsstart vertraglich und praktisch geklärt wurden.