Wenn Paletten aus Polen höher sind als die vom Spediteur akzeptierten Ladeeinheiten, sollte der deutsche Einkäufer die Ware nicht einfach „trotzdem abholen lassen“. Zuerst müssen die tatsächliche Gesamthöhe einschließlich Palette, Überstand und Schutzverpackung sowie die Fahrzeug- und Umschlagsbedingungen geklärt werden. Häufig lässt sich das Problem durch eine andere Packaufteilung lösen, ohne Artikel zu beschädigen oder Liefermengen zu verlieren.

Warum eine Palette plötzlich zu hoch ist

Auf dem Angebot steht beispielsweise „eine Europalette“, der Lieferant stapelt jedoch zusätzliche Kartonlagen, um eine zweite Palette zu sparen. Zwischen Palettenformat und beladener Palettenhöhe besteht ein erheblicher Unterschied. Ein Fahrzeug kann die Ware unter Umständen transportieren, während ein Hubtor, eine Sortieranlage oder das Zwischenlager der Spedition eine geringere Höhe zulässt. Auch Folie, Kantenschutz und eine nicht bündig gepackte oberste Lage beeinflussen die Außenmaße.

Entscheidend ist deshalb die transportfertige Ladeeinheit, nicht die reine Produktgröße. Eine sauber dokumentierte Verpackungsspezifikation für Lieferanten aus Polen sollte Abmessungen, Bruttogewicht, Stapelbild, Fixierung und zulässigen Überstand enthalten. Dieselben Daten müssen beim Einkauf, in der Auftragsbestätigung und beim Versanddienstleister übereinstimmen.

Diese Angaben sollten vor der Abholung vorliegen

  • Anzahl und Art der Paletten sowie die exakten Außenmaße jeder Ladeeinheit.
  • Gesamthöhe vom Boden bis zum höchsten Punkt der Verpackung.
  • Bruttogewicht und Hinweis, ob ein Stapeln weiterer Lasten zulässig ist.
  • Angaben zu Überständen, empfindlichen Oberflächen und Transportsicherung.
  • Erforderliches Ladehilfsmittel, etwa Hubwagen oder Gabelstapler.
  • Vorgesehenes Zeitfenster und mögliche Höhenbegrenzungen an der Rampe.

Bitten Sie den Hersteller um ein Foto jeder fertig gesicherten Palette mit erkennbarer Maßreferenz. Bilder ersetzen keine Maße, erleichtern aber die Klärung, ob Kartons ungleichmäßig gestapelt wurden. Für eine reibungslose Übernahme ist außerdem das Lieferavis mit Packstücken und Anlieferfenster wichtig.

Drei mögliche Lösungen im Vergleich

Lösung Vorteil Risiko oder Voraussetzung
Neue Packaufteilung auf mehr Paletten Geringere Höhe pro Einheit Mehr Stellfläche und eventuell höhere Frachtkosten
Andere Transportart oder anderes Fahrzeug Ware bleibt unverändert Verfügbarkeit, Umschlag und Preis prüfen
Verpackung und Kartonhöhe anpassen Potenziell effizientere Auslastung Produktschutz und Verpackungsprüfung notwendig

Eine vierte scheinbar einfache Lösung ist es, obere Kartons ohne Zustimmung abzunehmen und lose zu verladen. Das kann die Zuordnung von Mengen erschweren und Verpackungsschutz beeinträchtigen. Änderungen sollten deshalb vom Lieferanten und Spediteur freigegeben und in den Versanddokumenten festgehalten werden.

Nicht nur die Höhe zählt: Beschädigung und Ladungssicherung

Wer die Palettenhöhe durch festes Zusammendrücken oder ungeeignete Umreifung reduziert, riskiert Druckschäden. Empfindliche Artikel benötigen passende Zwischenlagen, Kantenschutz und ein stabiles Stapelbild. Kommt die Ware später mit beschädigter Umverpackung an, muss beim Wareneingang zwischen äußerlichem Verpackungsschaden und tatsächlicher Produktbeschädigung unterschieden werden. Darauf geht die Prüfung beschädigter Umverpackungen bei Lieferungen aus Polen ein.

Auch Bruttogewicht, Lastverteilung und Sicherbarkeit der Palette müssen zur Transportlösung passen. Pauschale Aussagen wie „das ist auf allen Fahrzeugen erlaubt“ sind unzuverlässig, weil Fahrzeug, Strecke, Umladepunkte und Vertragsbedingungen variieren.

Was gehört in die Abstimmung zwischen Einkauf und Logistik?

Der Einkäufer sollte eine eindeutig versionierte Freigabe dokumentieren: neue Palettenzahl, Abmessungen, Kostenänderung, Liefertermin und Verantwortung für die Umpackung. Der Lieferant muss anschließend die tatsächlich versandten Packstücke melden. Weicht die Anlieferung von der Freigabe ab, lassen sich offene Mengen und zusätzliche Transporte leichter prüfen. Ergänzend hilft die systematische Bearbeitung von Mengenabweichungen beim Wareneingang.

Eine gute Nachricht an den Lieferanten benennt das konkrete Problem: „Die Ladeeinheit misst einschließlich Palette und Folie 1,92 m. Der gebuchte Transport akzeptiert für diesen Auftrag höchstens die schriftlich bestätigte Höhe. Bitte schlagen Sie eine neue Packaufteilung mit Außenmaßen und Bruttogewicht vor und warten Sie auf Freigabe.“ Der beispielhafte Wert ist keine allgemeine Speditionsgrenze; maßgeblich sind ausschließlich die vereinbarten Bedingungen der konkreten Sendung.

Beispiel: Eine Sendung mit zwei unterschiedlichen Ladeeinheiten

Ein Hersteller meldet zwei Paletten, beide mit gleicher Artikelnummer. Auf den ersten Blick stimmt die Liefermenge. Bei der Abholung stellt sich heraus, dass eine Palette deutlich höher ist, weil auf ihr zusätzliche Kartons mit kleinteiligen Ersatzteilen liegen. Der Spediteur kann nur eine der beiden Einheiten zu den gebuchten Bedingungen übernehmen. Jetzt müssen Warenmenge, Packstückzuordnung und Ersatzteile identifizierbar bleiben. Ein spontanes Verteilen der Kartons auf andere Paletten ohne neue Dokumentation könnte beim Empfänger zu scheinbaren Fehlmengen führen.

Sinnvoll ist es, vor dem Umpacken eine aktuelle Packliste anzufordern, die Neuaufteilung freizugeben und anschließend das neue Bruttogewicht sowie die neuen Außenmaße dokumentieren zu lassen. Auch Kennzeichnungen und Lieferscheine müssen auf den tatsächlich versandten Zustand verweisen. So kann der Wareneingang später nachvollziehen, ob die Sendung vollständig ist.

Frühzeitige Kontrolle bei wiederkehrenden Lieferungen

Wenn derselbe Lieferant regelmäßig identische Artikel verschickt, lohnt sich eine feste Packregel pro Produktfamilie. Sie sollte jedoch Ausnahmen für geänderte Kartonmaße, Zubehör oder neue Varianten vorsehen. Bei jeder relevanten Produktänderung muss der Hersteller prüfen, ob das bisherige Stapelbild noch passt. Eine einmal genehmigte Palette ist kein Freibrief für beliebige künftige Höhen und Gewichte.

Für die Kommunikation zwischen Einkauf und Logistik empfiehlt sich ein einziger freigegebener Datensatz, auf den beide Seiten zugreifen. Sonst arbeitet der Hersteller mit einer Verpackungsversion, die Spedition mit einer älteren Buchung und die Warenannahme mit einer unpassenden Packliste. Abweichungen sollten vor dem Verladen und nicht erst auf der Laderampe geklärt werden.

Häufige Fragen

Reicht die Angabe „Europalette“ für eine Transportbuchung?

Nein. Sie beschreibt nicht die beladene Gesamthöhe, den Überstand oder das Bruttogewicht der Ladeeinheit.

Darf der Spediteur die Palette beim Umschlag kürzen?

Änderungen an der Verpackung sollten nur im vereinbarten Verantwortungsrahmen erfolgen. Vor einer Umpackung sind Produktschutz, Dokumentation, Mengen und Freigabe zu klären.

Wer trägt die Mehrkosten zusätzlicher Paletten?

Das hängt von Liefervereinbarung, Verpackungsvorgabe und Ursache der Abweichung ab. Eine pauschale rechtliche Zuordnung ohne Vertragsprüfung wäre unzuverlässig.

Wie lässt sich eine Wiederholung verhindern?

Die freigegebene Transporthöhe gehört in die Verpackungsspezifikation und in die Bestätigung des nächsten Auftrags. Der Lieferant sollte vor Abholung das tatsächliche Packmaß übermitteln.

Von admin